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Häufige Fragen zu den Kosten für Hörgeräte
Wieviel kosten Hörgeräte?
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Festbeträge für die Hörgeräte-Versorgung, die je nach Krankenkasse variieren. Für gesetzlich Versicherte bedeutet das aber trotzdem, dass sie in jedem Fall Hörgeräte auf dem aktuellen Stand der Technik ohne eigene Zuzahlungen bekommen können. Es wird nur die Verordnungsgebühr von 10 Euro pro Hörgerät fällig. Für Hörsysteme mit zusätzlichen Ausstattungsmerkmalen muss die Differenz über die Krankenkassenleistung hinaus als Eigenanteil dazugezahlt werden. Bei Privatversicherten ist die Kostenübernahme vom jeweiligen Vertrag abhängig. Konkrete Preisauskünfte erhalten Interessierte bei ihrem Hörakustiker.
Wann habe ich gegenüber der Krankenkasse Anspruch auf neue Hörgeräte?
Bei Erstversorgungen gibt es keine Wartezeiten für gesetzlich Krankenversicherte. Wer bereits Hörsysteme nutzt, hat alle sechs Jahre Anspruch auf neue Hörgeräte. Hier sind in Einzelfällen auch Ausnahmen möglich, die aber mit dem Kostenträger jeweils abgeklärt werden sollten. Bei Privatversicherten ist der jeweilige Krankenkassen-Tarif entscheidend.
Was geschieht beim Verlust von Hörgeräten?
Viele Krankenkassen, gesetzlich und privat, springen beim unverschuldeten Verlust eines Hörgerätes ein und erstatten ganz oder teilweise die Kosten. Wer auf Nummer Sicher gehen will, kann auch eine spezielle Hörgeräteversicherung abschließen. Ihr Hörakustiker informiert Sie darüber gerne ausführlich.
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